Allgemeine Geschäftsbedingungen

BUCHUNGEN UND ZAHLUNGSVEREINBARUNGEN
Die Anmeldung kann elektronisch per E-Mail oder schriftlich erfolgen. Sie wird vom Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer vorgenommen, für deren vertragliche Verpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Nach Eingang der Anmeldung erhält der Teilnehmer eine Bestätigung per E-Mail vom Veranstalter mit Angabe der Höhe der Anzahlung sowie der Kontodaten.
Die Anmeldung wird erst wirksam, wenn die Anzahlung beim Veranstalter eingegangen ist und dem Kunden per E-Mail von Atlantic Coast Campers (im Folgenden als Veranstalter bezeichnet) bestätigt wurde. Der Vertrag kommt zustande, sobald Atlantic Coast Campers den Zahlungseingang akzeptiert und bestätigt hat.
Anschließend erhält der Teilnehmer eine Anmeldebestätigung, eine Wegbeschreibung sowie Hinweise zur Reisevorbereitung, zum Surfen und zur Urlaubsausrüstung. Alle Überweisungen müssen den Namen des Teilnehmers enthalten.
Teilnahmeberechtigt an der Campervan-Reise ist jede Person ab 18 Jahren. Minderjährige können nur mit schriftlicher Zustimmung eines Erziehungsberechtigten teilnehmen. Mit dieser Erklärung bestätigt der Erziehungsberechtigte, dass sein Kind eigenverantwortlich genug ist, um an der Campervan-Reise und den Surfaktivitäten teilzunehmen. Eine Aufsicht minderjähriger Teilnehmer durch den Veranstalter erfolgt nicht, abgesehen von den gesetzlichen Verkehrssicherungspflichten.
Die Teilnahme an der Campervan-Reise und am Surfkurs sowie die Inanspruchnahme aller angebotenen Leistungen, die Anreise und der Aufenthalt erfolgen auf eigene Gefahr, Verantwortung und Kosten des Teilnehmers.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Gefahren, die untrennbar mit dem Surfsport verbunden sind. Der Teilnehmer erkennt diese Risiken ausdrücklich an.

ABHOL- UND RÜCKGABE-BEDINGUNGEN
Die Mietgebühren werden auf Basis von Übernachtungen berechnet.
Verspätete Abholungen oder frühere Rückgaben berechtigen den Nutzer nicht zu einer Rückerstattung für nicht genutzte Miettage.

OPTIONALE ZUSATZLEISTUNGEN
Zusätzlich können weitere Ausrüstungsgegenstände wie Surfboards, Neoprenanzüge und Surfstunden gemietet werden.

DURCHFAHRT MIT DEM CAMPERVAN AUF AUTOBAHNEN UND MAUTGEBÜHREN
Die Durchfahrt durch Via-Verde-Spuren auf Autobahnen oder Brücken liegt in der Verantwortung des Mieters. Bei Nutzung des elektronischen Mautsystems wird der offene Betrag bei der Rückgabe des Fahrzeugs abgerechnet, zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 1,95 % des gesamten Mautbetrags sowie einer Pauschale von 15,00 €.

STORNIERUNG / RÜCKTRITT DURCH DEN TEILNEHMER
Ein Rücktritt vom Kurs ist jederzeit möglich. Dieser muss schriftlich erfolgen. Der Rücktritt wird wirksam mit dem Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter.
Die Abrechnung gegenüber dem Kunden erfolgt wie folgt:
Eine Verwaltungsgebühr von 80,00 € wird berechnet, wenn die Stornierung mit einer Vorankündigung von mehr als 3 Monaten erfolgt oder eine Umbuchung auf eine andere Person vorgenommen wird.
Wenn ein Dritter den Vertrag eingeht, haften dieser und der ursprüngliche Teilnehmer gesamtschuldnerisch und in voller Höhe für die Kursgebühr.
Bis zu 1 Monat vor Anreisedatum: 30 % des Gesamtpreises des Pakets;
1 Woche vor Anreisedatum: 70 % des Gesamtpreises des Pakets;
In der letzten Woche vor Anreisedatum: 90 % des Gesamtpreises des Pakets.
Wenn der Teilnehmer vom Vertrag zurücktritt oder die Reise nicht antritt, kann Atlantic Coast Campers die Erstattung der entstandenen Kosten verlangen.

VERSICHERUNGEN
Eine Reiseversicherung ist nicht im Preis inbegriffen. Es ist ratsam, eine abzuschließen. Darüber hinaus ist der Abschluss eines Versicherungspakets ratsam.

SURFPAKETE
Teilnahmebedingungen und Haftung
Der Teilnehmer wird insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Surfen ist ein Risikosport.
Es besteht ein erhöhtes Risiko von Personenschäden sowohl am Teilnehmer selbst als auch an Dritten.
Der Kunde muss den Anweisungen der Instruktoren unverzüglich und bedingungslos folgen.
Bei rechtswidrigem Verhalten haftet weder der Veranstalter noch der Schadenersatzpflichtige für Sachschäden.
Voraussetzung für die Teilnahme sind gute Schwimmkenntnisse und eine gewisse körperliche Belastbarkeit. Der Teilnehmer erklärt ausdrücklich, dass aus medizinischer Sicht keine Bedenken gegen die Ausübung des Surfens bestehen.
Jeder, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, ist berechtigt, am Camp teilzunehmen.
Im Falle von Minderjährigen muss die Anmeldung schriftlich mit Zustimmung des Erziehungsberechtigten erfolgen. Hiermit erklärt der Erziehungsberechtigte, dass das Kind selbstverantwortlich genug ist, um am Camp teilzunehmen. Der Veranstalter Atlantic Coast Campers übernimmt keine Aufsichtspflicht für Minderjährige, abgesehen von den gesetzlichen Verkehrssicherungspflichten.
Die Teilnahme an der Campervan-Reise und dem Surfkurs sowie die Nutzung aller angebotenen Leistungen, ferner die Reise und der Aufenthalt erfolgen auf eigenes Risiko, eigene Verantwortung und auf eigene Kosten des Teilnehmers.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Gefahren, die unweigerlich mit dem Surfsport verbunden sind. Der Teilnehmer nimmt diese Risiken zur Kenntnis.
Zudem übernimmt der Veranstalter keine Haftung für Schäden, die dem Teilnehmer bei der Ausübung des Sports durch Verschulden anderer Teilnehmer oder Dritter entstehen.
Der Teilnehmer versichert, mindestens 30 Minuten schwimmen zu können, körperlich und geistig in guter Verfassung zu sein und nicht an Erkrankungen zu leiden, die durch die Wellen und deren typische Gefahren und Belastungen verschlimmert werden können.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Verlust und Beschädigung des Eigentums des Teilnehmers.
Der Teilnehmer hat das ihm überlassene Surfequipment sorgfältig und ordnungsgemäß zu behandeln. Für grob fahrlässige Beschädigungen und Verluste haftet der Teilnehmer.
Der Teilnehmer ist verpflichtet, etwaige Leistungsstörungen unverzüglich dem Veranstalter zu melden.
Falls andere Unternehmen mit der Durchführung einzelner Leistungen beauftragt werden, haftet das jeweilige Unternehmen für Ansprüche, die die jeweilige Einzelleistung betreffen.
Der Veranstalter, seine Gesellschafter und deren Mitarbeiter haften nur für Unfälle und Verletzungen, sofern eine Versicherung für den Schaden aufkommt, ohne dass auf die oben genannten Ausschlüsse zurückgegriffen wird. Eine weitergehende Haftung der genannten Personen ist für Schäden des Teilnehmers ausgeschlossen und der Teilnehmer übernimmt die Haftung für Schäden Dritter. Der Haftungsausschluss gilt unabhängig von der Rechtsgrundlage, dem Zeitpunkt des Schadenseintritts, der Person des Geschädigten, den Umständen der schadensverursachenden Handlung sowie der Art und Ursache des Schadens.

Stornierung durch den Veranstalter
Der Veranstalter kann aus zwingenden Gründen jederzeit vom Vertrag zurücktreten und erstattet in diesem Fall den vollständig gezahlten Reisepreis zurück.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Teilnahme einseitig zu stornieren. In diesem Fall hat die interessierte Partei keine weiteren Ansprüche jeglicher Art gegenüber dem Veranstalter, außer der Rückerstattung der geleisteten Anzahlungen innerhalb von 5 Bankarbeitstagen nach der Stornierung durch den Veranstalter.
Den Weisungen des Veranstalters ist Folge zu leisten. Bei Verstößen gegen das Gesetz, die den Ruf oder die Integrität der Teilnehmer oder des Veranstalters gefährden können, kann der Teilnehmer nach einer Verwarnung vom Kurs ausgeschlossen werden. In diesem Fall erfolgt keine Rückerstattung der Teilnahmegebühr.
Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Der Teilnehmer muss Ansprüche gegenüber dem Veranstalter wegen mangelhafter Reiseleistungen und daraus resultierenden Unmöglichkeiten innerhalb eines Monats nach Ende der Reise geltend machen. Ansprüche können nur durchgesetzt werden, wenn der Teilnehmer die oben genannte Frist nicht einhalten konnte.
Änderungen im Ablauf
Änderungen sind nicht ausgeschlossen. Der Ablauf kann insbesondere bei wetterbedingten Gefahren geändert werden. Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung durch den Veranstalter. Eine kurzfristige zeitliche oder örtliche Verlegung des Trainings kann daher notwendig sein.

Geltendmachung von Ansprüchen
Der Teilnehmer kann Ansprüche gegen den Veranstalter nur vor dem zuständigen Gericht in Portugal geltend machen. Es gilt portugiesisches Recht.